Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte Sie mit mir telefonisch abzuklären ob ein Behandlungsbeginn zeitnah möglich ist. Sollten wir bereits telefoniert haben und Sie beabsichtigen über ihre Gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie zu beginnen, bitte ich Sie wie unter Punkt 1 ( link: PDF Kostenerstattungsverfahren) beschrieben die notwenigen Dokumente mir zuzusenden bzw. bei zum Erstgespräch mitzubringen.

1.      Finanzierung über die gesetzliche Krankenkassen:

Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut biete ich Ihnen die Möglichkeit eine Psychotherapie über das so genannte Kostenerstattungsverfahren bei mir zu beginnen. Die Finanzierung übernimmt die Krankenkasse nach Bewilligung. Welche Voraussetzungen sie diesbezüglich erfüllen sollen entnehmen Sie bitte der PDF Infodatei.

PDF Kostenerstattungsverfahren

Muster kontaktierter Psychotherapeuten

 Die gesetzliche Krankenkassen müssen ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag für Psychotherapie (Sozialgesetzbuch, SGB V) nachkommen. Dieser Anspruch kann gelten gemacht werden.

 2.      Privat Krankenversicherten - Rückerstattung:

Bei privat Krankenversicherten kann nach Prüfung eine Rückerstattung durch die Krankenversicherung erfolgen! Dies hängt von Ihrer individuellen Vertragsausgestaltung ab. Im Regelfall übernimmt die Krankenversicherung die Leistungen.

Bei neuen Klienten, die sich für eine Psychotherapie entweder über das Kostenerstattungsverfahren ober über die private Krankenversicherung entscheiden, wird das Erstgespräch über die entsprechende Krankenversicherung abgerechnet und muss nicht privat beglichen werden.

Einmalige Sitzungen:

Klienten die nach dem Erstgespräch nicht beabsichtigen eine Psychotherapie anzufangen rechne ich meine Leitungen nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP, 50 Minuten Krankenkassenbeitrag für Einzelpsychotherapie 2,3 fach mit 81,14 €) privat ab.